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News: Gericht hat über Abgabe entschieden

Zwölf Euro Urheberrechtspauschale pro PC

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.

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T-Rex Redaktion „Zwölf Euro Urheberrechtspauschale pro PC“
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Komisch nur, daß das Recht auf Privatkopie gesetzlich behindert wird. Wir dürfen also kopieren, können aber nicht (nicht alles). Im Endeffekt also 12 Euro gelöhnt, ohne einen Gegenwert zu erhalten.

 GrüßeT-Rex 
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By the way ... ... BIMEX
hehe g stimmt! h0useg3ist
Weil man ja könnte... Emily22
Info.. BIMEX