PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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HURRA!!!!
Da werd ich PCs zum Verkauf nach Österreich importieren und dann den privaten Reimport nach Deutschland starten und mir die 12,- Euro als "Körberlgeld" einstreichen !!!
*Freu* Bei 100.000 Rechnern macht das ein stolzes Sümmchen!
*schrei*:
"RECHNER, PCs, gute Ware, schöne Ware, wärrrrrrrrrrr braucht Rechner???"
;-)))