PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.
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Diese Forderung kann man nur unterstützen.
Wie 'gimp' schon gepostet hat : " Wo kann ich die 12 Euro einzahlen? Her mit Kto.-Nr.: und BLZ! "
Da lacht doch das "Käufer-Herz", denn schliesslich wird Software und Musik damit wesentlich billiger.
Es muss ja dann von den Herstellern nicht ständig ein neuer Kopierschutz entwickelt werden,
dessen Entwicklungs-Kosten logischerweise auf den Kaufpreis umgelegt werden.
Ist doch so - Oder ??? ;-)
MfG Scott10
Man lernt Nie aus