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News: Gericht hat über Abgabe entschieden

Zwölf Euro Urheberrechtspauschale pro PC

Redaktion / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

PCs können zum Kopieren urherberechtlich geschützter Daten verwendet werden. Aus diesem Grund hat die Verwertungsgesellschaft pro verkauftem PC eine Urheberrechtspauschale von zwölf Euro gefordert. Das Oberlandesgericht München hat dem jetzt zugestimmt. Laut VG-Wort ist diese Pauschale im Interesse der Verbraucher, da ihr Recht auf Privatkopieren im legalen Rahmen damit bekräftigt wird. Der PC-Hersteller Fujitsu Siemens kritisiert, dass Deutschland nun das einzige europäische Land sei, in dem PCs durch eine Urherberrechtspauschale verteuert werden.

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TAsitO Wolf6 „Und sie werden noch enen Weg finden auf die Scheiße in unseren...“
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Hallo.
Ja; stimmt -
aber es stimmt auch ;
Wer ohne Fehl und Sünde sei . . :-).
Gruss.

http://www.talk-about.org/leben-ist-mehr/default.asp
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armes Tyskland ... landvogth
By the way ... ... BIMEX
hehe g stimmt! h0useg3ist
Weil man ja könnte... Emily22
Info.. BIMEX