Na ja, ich denke, erstmal muß man das differenziert sehen: Wenn in einem Privathaushalt bereist ein TV-Gerät angemeldet ist, muß keiner für seinen PC extra noch einmal Gebühren zahlen. Das ist für die meisten schon mal eine Entwarnung.
Firmen werden demgegenüber kopfstehen: Sie werden, ob die Mitarbeiter nun am PC fernsehen (dürfen) oder nicht, zu Zwangsgebühren verpflichtet. Daher wohl weht auch der vornehmliche Gegenwind gegen die GEZ und da hier massive wirtschaftliche Interessen auf dem Spiel stehen und eine nicht unerhebliche Macht, wird die Klage vielleicht sogar erfolgreich werden.
Ganz anders aber sieht das bei Leuten wie mir aus: Ich lebe und arbeite unter einem Dach. Das heißt: Ich habe einen Familien-TV angemeldet und die Spielerechner meiner Kids bleiben gebührenfrei. Aber ausgerechnet für meinen Produktivrechner, mit dem ich arbeite, soll ich zusätzliche Gebühren abführen?
Was für ein Quatsch! Ich habe zwar für Bildbearbeitung und Grafik einen konfortablen 22-Zöller mit allerfeinstem Bild, aber neben meinem Büro ist das Wohnzimmer mit einem wunderschönen Fernseher, der noch viiieeel mehr Bildfläche bietet und darüberhinaus ist es da auch viel bequemer als vorm PC am Schreibtisch auf dem Schreibtischstuhl zu hocken! – Das macht doch kein normaler Mensch! Ich habe keine TV-Karte und ich habe auch keine Lust, auf meinem Browser Streams laufen zu lassen und werde mich daher weigern, diese Zusatzgebühren zu zahlen und werde mich der Klage anschließen
Die GEZ glaubt wohl tatsächlich, dass Sie das Recht zum Gelddrucken erfunden hat? – Nicht mit mir!
Greetz, Winnigorny