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News: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für PCs

VRGZ erklärt GEZ den Krieg

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab 1. Januar 2007 werden für PCs und Multimedia-Handys GEZ-Gebühren gefordert (siehe auch Nickles-News GEZ freut sich auf 163 Millionen Euro). Ein neuer Verein namens "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) hat der GEZ jetzt den Krieg erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Hauptargument der VRGZ: PCs sind für viele ein unverzichtbarer Gebrauchsgegenstand - auch dann, wenn sie nicht zum TV-Gucken verwendet werden. Und ein normaler PC ohne TV-Karte wird nur dadurch TV-tauglich, dass Sender Programme im Internet ausstrahlen. Die Zwangs-Gebührenerhebung ist damit nicht rechtens.

Weitere Infos zur Sache finden sich auf www.rundfunkgebuehrenzahler.de.

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Internet Olaf19
Olaf19 elvis2 „Heisst das dann also Internet fernsehgucken?“
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Auf der Homepage der GEZ heißt es zu dem Thema:

Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind.

Weiter erklärt - oder gar begründet! - wird diese "Behauptung" aber nicht.

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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