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News: Verfassungsbeschwerde gegen GEZ-Gebühren für PCs

VRGZ erklärt GEZ den Krieg

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Ab 1. Januar 2007 werden für PCs und Multimedia-Handys GEZ-Gebühren gefordert (siehe auch Nickles-News GEZ freut sich auf 163 Millionen Euro). Ein neuer Verein namens "Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler" (VRGZ) hat der GEZ jetzt den Krieg erklärt und eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Hauptargument der VRGZ: PCs sind für viele ein unverzichtbarer Gebrauchsgegenstand - auch dann, wenn sie nicht zum TV-Gucken verwendet werden. Und ein normaler PC ohne TV-Karte wird nur dadurch TV-tauglich, dass Sender Programme im Internet ausstrahlen. Die Zwangs-Gebührenerhebung ist damit nicht rechtens.

Weitere Infos zur Sache finden sich auf www.rundfunkgebuehrenzahler.de.

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xafford laok „Für Roman: Es stimmt nicht ganz das die GEZ die Wohnungen nicht betreten...“
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Diese Aussage von Dir ist falsch, wenn Du damals damit reingelegt wurdest, so tut mir das leid. Auch ein kommunaler Beamter darf deine Wohnung nicht betreten das wäre ja noch schöner, nicht einmal ein Polizist darf deine Wohung einfach so betreten. Es gibt nur 3 Fälle, in denen jemand rechtmäßig gegen deinen Wunsch eine Wohnung betreten darf:


  • Ein Polizist bei Gefahr in Verzug. Dies ist keine dehnbare Phrase, sondern es müssen konkrete Beweise vorliegen, daß er wegen Gefahr für Leib und Leben ohne Erlaubnsi in die Wohung eindrang.

  • Die Feuerwehr bei Gefahr in Verzug, wenn es also brennt dann hilft auch kein "Du kommst hier net rein".

  • Vollzugsbeamte (Polizei, Finanzamt) mit richterlicher Verfügung, aber auch dann nur unter Beisein von Zeugen, die Du benennen darfst, also z.B. deinem Anwalt.


Ansonsten darf niemand deine Wohung gegen deinen Willen betreten (ausgenommen es handelt sich um eine Mitewohung, dann darf der Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen rein). Wer Dir was anderes erzählt, dem solltest Du mißtrauen.
Was häufig vorkommt ist, daß die Herren von der GEZ gerne damit drohen sich eine richterlichen Durchsuchungsbefehl zu beschaffen um in deine Wohung zu kommen. Dies ist jedoch eine leere Drohung, kein Richter der Welt wird die in Art. 13 des Grundgesetzes festgeschriebene Unverletzlichkeit der Wohnung für den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit aufheben, da wäre das Gebot der Abwägung grob verletzt. Zudem sind GEZ-Eintreiber keine Beamte sondern i.d.R. nur auf Provisionsbasis arbeitende Mitarbeiter und von Gefahr in Verzug kann bei nicht bezahlten Gebühren schon gar nicht die Rede sein. Weiterhin dürften selbst für die unterstellte Ordnungswidrigkeit nciht einmal stichhaltige Indizien vorliegen, die so einen Durchsuchungsbefehl rechtfertigen würden. Du kannst das alles gerne nachlesen, es gibt jede Menge Artikel, Beiträge und Fachaufsätze zu dem Thema GEZ und Durchsuchungsbefehl.

PS: Kleiner Fall aus dem Leben... ein Bekannter von mir wohnt in der Nähe von Aschaffenburg und eines Tages stand ein Herr vor der Tür der behauptete vom HR (Hessischer Rundfunk) zu sein und er würde gerne hereinkommen. Mein Bekannter verweigerte ihm natürlich den Zutritt zur Wohung, woraufhin erst die üblichen Drohungen kamen von wegen er käme mit der Polizei zurück und Durchsuchungsbefehl, dann würde es teuer usw. Dies beeindruckte meinen Bekannten nicht weiter und er wollte ihm die Tür vor der Nase schließen, worauf der den Fuß in die Tür stellte und versuchte hinein zu kommen. Der nette Herr wurde darauf hin verwarnt, daß er sich des Hausfriedensbruchs schuldig mache und er dies gefälligst unterlassen solle, da er ansonsten die Konsequenzen zu tragen hätte. Als er immer noch versuchte sich durch die Tür zu drücken hat mein Bekannter sich seine Fähigkeiten als Amateurboxer zu Nutze gemacht und dem unfeinen Herren mit einem kurzen knackigen Hieb die Nase gebrochen. Dies hat dann endlich dafür gesorgt, daß der Herr die Tür frei gab.
Am nächsten Tag ging mein Bekannter zur Polizei um Anzeige zu erstatten. Dort erfuhr er, daß der Typ von der GEZ im schon zuvor gekommen war und Anzeige wegen Körperverletzung erstattet hatte. Schlußendlich wurden beide Anzeigen einvernehmlich zurück gezogen, weil eigentlich beide Dreck am Stecken hatten, der Herr von der GEZ wegen Hausfriedensbruch, mein Bekannter weil er laut einhelliger Meinung die Grenze der Verhältnismäßigkeit überschritten hätte.
Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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Internet Olaf19