Danke für die Antworten. Ich bin gerade zwischen Tür und Angel hier und schildere das nun genauer: Habe seit mehreren Wochen Ärger Ärger Ärger mit dem Internetanschluss und dem Anbieter, weil der Anschluss nicht ordentlich funktioniert seit dem Tarifwechsel. Habe oft eine Geschwindigkeit von nur noch 288 Downstream, dann geht so gut wie gar nichts mehr. Telefonausfälle und Internetausfälle noch und noch. Zigmal haben sie schon versucht, das wieder in Gang zu bringen, dann hats kurzzeitig oder längstens ein paar Tage funktioniert, und dann aber wieder nicht mehr. Außerordentliche Kündigung geschrieben , und damit ich keinen Ausfall habe, bei einem anderen Anbieter mich angemeldet, mich verlassen drauf, dass das mit der Kündigung in ordnung geht nach all den Störungen, die immer wieder trotz angeblichen technische Störungsbeseitigungen anschließend erneut auftreten. Dann hat aber der alte Anbieter die Sache wieder in Gang gebracht und die außerordentliche Kündigung abgeschmettert. Eine Woche ist es gut gegangen, aber vor einigen Tagen gings erneut bergab, und heute morgen hatte ich wieder nur einen Downstream von 288 und konnte nicht mal mehr raustelefonieren, im Internet ging nichts mehr. Manchmal, wenn ich Glück habe, ist er etwas höher, bei um die 600, aber auch das ist eine Katastrophe. Nun habe ich erneut eine außerordentliche Kündigung geschrieben und abgeschickt. Denn was sie versprochen haben (dauerhafte stabile Verbindung mit einem Downstream von mindestens 1150 konstant) hat sich nicht bewahrheitet.
Gleichzeitig, nachdem ich diese Umstände dem neuen Anbieter erklärt habe (Abschmettterung der Kündigung durch den alten Anbieter), tritt dieser aber auch nicht zurück und besteht auf seinem Vertrag. das heißt, ich hab nun beide zu zahlen, den neuen aber erst ab 20. August. Muss ich beide zahlen? Stimmt es dass der alte Anschluss vom neuen überlagert werden kann?
Als Beweis habe ich nur viele Emails in denen ich immer wieder die Störungen mit der entsprechenden niedrigen Geschwindigkeit dem Anbieter mitgeteilt habe. Ich habe dem eine Einzugeermächtigung gegeben, er bucht den monatlichen Betrag vom Konto ab.