Hallo zusammen!
In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.
Zwei Gedanken dazu...
Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!
Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?
Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?
THX für Aufklärung
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wenn du eine Rolex verkaufst, darfst du natürlich sagen, dass das eine echte Rolex ist. Wenn du aber eine NoName-Uhr verkaufst und dann schreibst "die ist besser als manch eine Rolex" kann das teuer werden:
"Grund dafür ist, dass dann die eBay-Suchmaschine bei Eingabe eines Markennamens auch den angeblich vergleichbaren Artikel auflistet und so potenzielle Kunden angelockt werden."
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-bei-ebay/ebay-darf-ich-geschuetzte-markennamen-benutzen-um-meine-artikel-zu-beschreiben-zb-aehnlich-prada.html