Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge

Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

Olaf19 W@ldemar „Kannst auch mal nach Bushido googlen, irgend ein Mädel ...“
Optionen

Das ist ja auch völlig logisch - da würde ich mich auch wehren, wenn ich ein namhafter Markenhersteller oder Künstler wäre.

Was aber macht das arme Mädel, wenn sie ein Original-Bushido-Merchandising-T-Shirt weiterverkauft, das sie in seinem Online-Store erworben hatte?

Muss sie dann schreiben, ich verkaufe von irgendeinem Rapper irgendein Kleidungsstück? Und ein Foto darf sie dann auch nicht einstellen, weil man dann ja doch sehen könnte, dass es von Bushido ist.

Das kann doch einfach nicht wahr sein, dass wir inzwischen eine solche Rechts- und Gesetzeslage haben.

CU
Olaf