Hallo zusammen!
In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.
Zwei Gedanken dazu...
Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!
Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?
Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?
THX für Aufklärung
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Im Kern geht es um die vielen Plagiate, die über ebay und co. unter Markennamen unberechtigterweise von Dritten vertrieben wurden und werden.
Im Kern der von dir zitierten Prozesse zum Markenrecht sicherlich, nicht aber im Kern meiner Fragestellung ;-)
Meine Frage war ja: brauche ich in Zukunft immer diesen bekloppten Warnhinweis, wenn ich einen Markenartikel einstelle und mir die Dreistigkeit herausnehme, diesen auch beim Namen zu nennen?
@mi~we,
Wenn du eine Rolex verkaufst, darfst du natürlich sagen, dass das eine echte Rolex ist.
Dürfen schon, aber ist der Hinweis obligatorisch, dass Rolex ein geschützter Markenname ist, den ich nur deswegen wagen darf in den Mund zu nehmen, weil ich doch tasächlich eine Rolex verkaufe?
Um das ganze einmal mit einem meiner launigen Vergleiche zu illustrieren... das ist etwa so, als wenn ich mir jedes Mal, wenn ich nach Hause komme und meine Wohnungstür aufschließen will, ein Schild um den Bauch hängen muss "Ich bin kein Einbrecher - ich wohne hier, deswegen bin ich ausnahmsweise berechtigt, diese Tür aufzuschließen"?
Ich tippe daher nach wie vor auf: Bullshit-Bingo, analog zu dem EU-Recht-Schmonsens mit dem "Garantieausschluss".
CU
Olaf