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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

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Na aber hallo! Zur erwähnten Garde gehörst du doch auch, streng genommen sogar noch viel mehr als ich.

Bei der Gelegenheit: allen Mitlesenden ein in jeder Hinsicht angenehmes 2013. Komme erst jetzt dazu, da ich über Silvester und Neujahr verreist war.

So, und nun habe ich auch endlich den versprochenen Beantwortet-Haken gesetzt (und dabei festgestellt, dass der ja schon länger nicht mehr blau ist *g*). Hatte ich vor der Abreise glatt vergessen.

Cheers
Olaf