Hallo zusammen!
In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.
Zwei Gedanken dazu...
Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!
Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?
Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?
THX für Aufklärung
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
da schreibt jemand irgendetwas, was nach Paragrafen riecht, und schon - oops, ich darf hier ja gar keine Rechtsberatung geben :-o
Ich wollte nur damit ausdrücken, dass ich nicht wirklich die gesetzlichen Grundlagen für ein 100%iges Statement kenne sondern dass ich nur rein logisch die Sache durchdacht habe.
Wie man sieht, gibt es hierzu auch schon wieder ganz konträre Meinungen.
Trotzdem: Frohes Fest allen Liebhabern von markenprodukten und allen No-Name-Usern :-)
Gruß, mawe2