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Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten

Olaf19 / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

In letzter Zeit lese ich gelegentlich in ebay-Angeboten "Warnhinweise" so in der Art wie: Die Nennung des Markennamens XYZ erfolgt nur zum Zwecke der korrekten Artikelbeschreibung und stellt keinen Verstoß gegen das Markenrecht dar - oder so ähnlich.

Zwei Gedanken dazu...

Wenn ich ein Produkt der Marke XYZ verkaufe, muss es doch wohl erlaubt sein, dass ich diese Marke erwähne, auch ohne dass ich mich dafür umständlich rechtfertigen muss?!

Manche Firmen schmieren Fernsehsender oder Filmproduzenten, damit ihre Produkte werbewirksam eingeblendet werden - die Präsenz von Markennamen in der Öffentlichkeit ist daher mehr als erwünscht. Warum also sollte ein Markeninhaber bei ebay dagegen vorgehen?

Habe ich da irgendeine Änderung der Rechtslage verpasst, oder ist das nur eine neue Auflage von Bullshit-Bingo im Stile von "nach neuem EU-Recht bin ich als Privatmensch verpflichtet, die Garantie auszuschließen - hiermit schließe ich die Garantie aus"?

THX für Aufklärung
Olaf

Loopi© Olaf19 „Markennamen-Nennungen in ebay-Angeboten“
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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge gelesen, nur soviel: Es gibt Firmen, die untersagen einen Weiterverkauf von ihren "Werbern". Eine Freundin hatte Ärger mit Tupper und Party Light. Sie war dort "Profisellerin" und hatte aufgehört und Restbestände dann bei Ebay verticken wollen. Gab dann jeweils eine Abmahnung, war ziemlich teuer. Genaue Einzelheiten weis ich nicht mehr, soll kein Einzelfall gewesen sein.