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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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Caxixis Michael Nickles „ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam“
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Hallo, ich bin neu hier und da ich mich sehr für dieses Thema interessiere
möchte wollte ich auch mal was dazu sagen.

Quer-denken.tv hat die Anhaltspunkte des Landgericht Tübingen,
an denen man überprüfen kann ob das Schreiben gültig ist, zusammengefasst:

1: Im Vollstreckungsersuchen für die Rundfunkbeiträge müssen die Gläubiger und die Vollstreckungsbehörde korrekt genannt sein.

2: Ersuchen mit individuellen Gründen können nicht “automatisch erstellt" werden.  Sie müssen ein Siegel und eine Unterschrift aufweisen.

3: Der "öffentlich-rechtliche Rundfunkbeitrag" wird überhaupt erst erst nach einem
wirksamem Bescheid fällig. Der muss individuell begründet sein.

4: Die rechtlich gegebene Möglichkeit des Schuldners, die Höhe des Beitrags
selbst zu ermitteln, ersetzt nicht diesen Bescheid.

5: Eine einfache Zahlungsaufforderung ist kein solcher Beitragsbescheid.
Es muß ein richtiger "Verwaltungsakt" sein. Ohne den gibt es keine Vollstreckungsvoraussetzung.

6: Das Vollstreckungsgericht ist befugt, das Vollstreckungsersuchen zu prüfen, wenn offenkundig der Ausgangsbescheid fehlt.

Quelle

Zu 1: Nach meinen Recherchen steht in keinem der Vollstreckungsersuchen ein
vollständiger Name. Dort steht dann als Gläubiger zb: Servicehotline Beitragsservice.

Deshalb steht auch in keinerlei Briefen des Beitragsservice ein Name. 
Denn somit hätte man eine Person auf die man sich berufen könnte,
um sie Persönlich in Haftung zu nehmen.

Zu 2: Das bedeutet nach meinen Kenntnissen das der Vollstreckungsbeamte einen
Richterlich unterschriebenen Vollstreckungsauftrag in der Tasche haben muss
wenn er an der Tür klopft. Nach den im Internet geschilderten fällen war das nie der Fall.  

Zu 3: Nach aussage viele Gegner des Beitragsservice, hat dieser seine Masche der Geld
Eintreibung seit November 2013 umgestellt. Es werden jetzt nicht wie üblich
2-3 Bettel Briefe verschickt und anschließend ein Beitragsbescheid,
der den erforderlichen Verwaltungsakt einleitet.

Stattdessen kommt nach den ersten noch freundlichen Briefen eine "Bestätigung der Anmeldung" mit samt Zahlungsaufforderung. So wie bei mir, Mitte letzten Monats.

Zu 4: Soll bedeuten wenn wie in meinem Fall nie eine Bescheid gekommen ist,und somit kein Verwaltungsakt eingeleitet wurde, ist eine solche Vollstreckung nicht möglich.

Zu 5: Siehe 4

Und zu 6: Ich bin kein Jurist aber ich schätze mal das soll bedeuten, das Gericht ist angehalten
den Fall zu Prüfen und entsprechend aller genannten Tatsachen, vor allem der fehlende Bescheid, die vollstrecken als "nicht Rechtens" zu erklären. 

Ich habe mich viel mit dem Thema auseinander gesetzt
und bin zu dem Entschluss gekommen das man die ganze Angelegenheit
bewusst so kompliziert gemacht hat damit keiner durchblickt.

Es braucht schon einige Tage bis Wochen um sich in die Materie einzulesen
und es braucht Mut sich dann dagegen zu wehren.
Viele haben Kontopfändungen oder Vollstreckungen einfach hingenommen
nur weil sie sich Juristisch nicht gewehrt  haben.
Damit meine ich keinen Anwalt, sondern schlich mit Paragraphen.

Das Ding ist so löchrig, das BVG mag es als "alles in Ordnung" abgesegnet haben,
(ein sehr interessanter Artikel dazu hier:Rundfunkabgabe: Verfassungsrichter winkt Gesetz seines Bruders durch) aber juristisch gibt es da 100 Formfehler, und die Muss es geben,
denn der Beitragsservice ist NICHT Rechtens!
So oft das auch in den Medien Propagiert wird.

Wer Lust und die Zeit hat sich besser zu informieren,
dem möchte ich folgende links empfehlen.

Gerichtsvollzieher zahlen keinen Beitragsservice

Was ist ARD, ZDF und Deutschlandradio?

gez-boykott.de/Forum

Dies sind nur einige wenige Seiten die ich durchkämmt habe
nebst vielen YouTube Videos. Vielleicht konnte ich Jemandem helfen.

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