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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
Olaf19 schuerhaken „Bleibt die Zwangsverpflichtung des Schuldners über eine von ...“
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Das Einzugsverfahren ließ ich dabei völlig außen vor; denn ich bin selbst der Auffassung, dass man da nur Geplänkel verursachen kann (kitzeln ohne dass es jemanden wirklich juckt). 

Da wiederum bin ich 100% mit dir einer Meinung. Auch wenn ein Bernd Höcker in seinem letzten Buch suggeriert, dass man sich mit derartigen putzigen kleinen Wadenbeißereien "erfolgreich wehren" könne. (Ich habe das Buch in 14-Tage-Frist an Amazon zurückgegeben, da es dort nur so wimmelte von ähnlich tollen Tipps).

Sicherlich kann man die Höhe der Rundfunkbeiträge grundsätzlich in Frage stellen. Mein Eindruck ist: die aasen mit unserem Geld herum wie sie lustig sind, ist ja nicht ihr Geld, und wenn es irgendwann knapp wird - kein Problem, die KFE wird's mit der nächsten Gebührenerhöhung schon richten.

Für mich führt die Diskussion über die Höhe aber etwas am Kern der Sache vorbei. Ich bin durchaus bereit einzusehen, dass ich mit Steuern / Gebühren / Abgaben Dinge mitfinanziere, die mir selbst nicht zugute kommen - kein Problem, schließlich hat ja auch die Allgemeinheit z.B. mein Studium mitfinanziert. Nur empfinde ich es als überspitzt, den ÖR Rundfunk mit z.B. Trinkwasser auf eine Stufe zu stellen und hier von einer "Grundversorgung" zu sprechen. Das soll doch bitte jeder selbst entscheiden ob er seine Freizeit vor der Glotze zubringen will oder eben nicht. Und dann erst zahlungspflichtig werden - oder eben nicht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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