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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
Max Payne schuerhaken „Nun, ich habe mich vergewissert: Es liegt keinerlei Bescheid ...“
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Es wird sich jetzt herausstellen, ob der Bank eine Einzugsermächtigung vorliegt

Die Einzugsermächtigung liegt nur dem Zahlungsempfänger vor, nicht der Bank. Sonst wäre es ein Abbuchungsauftrag. Aber natürlich kann der Zahlungsempfänger im Streitfall mittels der vom Zahlungspflichtigen unterzeichneten Einzugsermächtigung beweisen, dass die Lastschrift zurecht erfolgte.

Es liegt keinerlei "Bescheid" vor.

Viel Glück mit dieser Argumentation. Die Höhe des Rundfunkbeitrags und dessen Fälligkeit sind gesetzlich geregelt. Der Rundfunkbeitrag ist an die zuständige Landesrundfunkanstalt als Schickschuld zu entrichten. Es bedarf somit keines gesonderten Gebührenbescheides.

Hinsichtlich des jetzigen Zahlungsempfängers liegt weder die Anforderung noch die Erteilung einer Einzugsermächtigung vor.

Wenn der jetzige Zahlungsempfänger der Rechtsnachfolger des vorherigen Zahlungsempfängers ist oder - mit neuem Namen ausgestattet - mit diesem identisch ist, ist das unschädlich. Beispiel: Wenn Du Deiner Vermieterin, Frau Huber, eine Einzugsermächtigung für die monatliche Miete erteilst, wird diese nicht dadurch hinfällig, dass Frau Huber heiratet und fortan Frau Müller heißt.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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