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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
Olaf19 Ralf103 „Dafür können aber die Privaten nichts, die ÖR hätten ...“
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Dafür können aber die Privaten nichts, die ÖR hätten durch die Zwangsabgabe gut abgesichert ohne Quoten-Druck ihre Qualität beibehalten können und sich nicht an dem "Niveau-Limbo" beteiligen müssen.

Theoretisch ja. Praktisch aber hätte dann eine "Abstimmung mit den Füßen", besser gesagt: mit der Fernbedienung stattgefunden, und die Zuschauer wären in Scharen zu den Privaten abgewandert, wo sie flächendeckend mit seichter Unterhaltung zugemüllt werden.

Du darfst dabei nicht vergessen, dass das Thema Einschaltquoten auch für die ÖR eine gewichtige Rolle spielt. Es ist also keineswegs so, dass es den ÖR egal sein könnte, wenn ihnen die Zuschauerschaft in Scharen davonliefe. Rein wirtschaftlich wäre es vielleicht gerade noch zu verkraften, da der Anteil der Werbung an der Finanzierung nicht so gewaltig ist.

Nur hätte das gesamte ÖR-System dann ein ganz erhebliches Image-Problem. Es kann ja nicht sein, dass die große Masse der Zuschauer mit ihren Gebühren ein total verkopftes, elitäres Intellektuellenprogramm mitfinanziert, dass nur noch von 15% der Zuschauer genutzt wird, während die übrigen 85% bewusst zu den Privaten abwandern, wo sie ihre geliebten Mitklatsch-Musikanten bewundern können.

Ich überzeichne jetzt einmal ganz stark und male bewusst schwarz-weiß - in Wahrheit war auch in den 70ern schon längst nicht alles Gold, was im Fernsehen glänzte, und auch die Privaten bringen zum Teil qualitativ brauchbare Beiträge. Letztlich will ich damit nur auf einen Punkt hinaus: die öffentlich-rechtlichen müssen sich der Konkurrenz stellen, sie können das Thema Einschaltquoten nicht ignorieren.

CU
Olaf

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