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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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gnadenlos Widerstand leisten

So sieht es aus, und der ist gar nicht so schwer wie viele glauben,
deren Taktik ist Einschüchterung. Wenn Menschen die Worte "Kontopfändung"
oder "Vollstreckung" hören, bekommen sie zu Recht kalte Füße.

Ein Gerichtsvollzieher arbeitet selbstständig, also gibt es bestimmt jede menge "Gewissenlose", die wissen das sie unrecht tun,
man muss sie nur sachlich darauf hinweisen.

Denn ein Gerichtsvollzieher haftet persönlich und in vollem Umfang für sein tun.
Soll heißen, man könnte ihn am ende noch wegen Nötigung verklagen.
Für den zählt nur ob am ende des Tages die Kasse stimmt.
Schon der Hinweis auf Persönliche Haftung lässt die kalte Füße kriegen.

Und wenn die Örtliche Vollstreckungsbehörde eine Konto Pfändung in Auftrag gibt,
dann nur aus 2 Gründen: 1. Die Leute dort haben wie 95% der Bürger einfach keine
Ahnung, oder 2. Sie wissen was sie tun, aber sind selbst überzeugte Mitglieder
ihrer Partei (CDU,SPD). Zu 2 hier ein Gutes Beispiel: Sitzung Stadtrat.

Um das Video zu verstehen muss man sich noch diese beiden Anschauen:

Vollstreckungsbeamter wurde von GEZ (ARD,ZDF & Deutschlandradio)
geschickt und abgewiesen
  09:02 min.

10 Punkte Plan gegen die GEZ (ARD, ZDF und Deutschlandradio) 48:51 min.

Diese Videos sind für jeden verweigerer Pflichtlektüre. Soweit ich weiß der einzig
öffentliche Fall (Youtube und seine Homepage) der sich den Beitragsservice
vom Hals geschafft hat.

Wenn man es schafft die Örtliche Vollstreckungsbehörde dazu zu bringen,
die Unterlagen an den Beitragsservice zurück zu geben, ist man alle sorgen los.

Es ist kompliziert und sehr Paragraphen-lastig, doch wenn man Zeit und Geduld
und Mut hat ist es nicht nur machbar, sondern sicher.

Denn Fakt ist: Das Recht ist auf unserer Seite und alle versuche von denen,
seien es Kontopfändung oder Vollstreckung, sind Rechtlich nicht haltbar.
Damit meine ich jetzt nicht das Urteil vom BVG, das diente nur der breiten
Mehrheit, damit sie brav weiter Zahlen.

Es sind die kleinen Dinge, wenn der Vollstrecker ohne Richterlichen Beschluss kommt, 
denn kein Richter würde das unterschreiben.
Oder eine Vollstreckung ohne Verwaltungsakt durchgeführt werden soll,
oder die Tatsache das der Beitragsservice keine Rechtliche Grundlagen hat
das Geld von uns einzutreiben.
Das sind keine Formfehler sondern bloß ein Haufen Paragraphen,
um die der Beitragsservice auch nicht herum kommt.

Die Breite Mehrheit wird Zahlen, einige wenige Hardliner wie wir,
werden nicht zahlen, wenn sie wissen, was sie tun.
Die anderen, die sich nicht trauen oder keine Lust auf Stress haben zahlen auch,
man kann nicht jeden einzeln an die Hand nehmen. Selbst ist der Mann (oder Frau).

Die einzige Realistische Möglichkeit für die an unser Geld zu kommen ist
eine Kontopfändung, die dann eigentlich nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Dagegen kann man sich ganz einfach mit einem P-Konto schützen.
Das ist nicht jedermanns Sache, eher was für Geringverdiener die keinen Wert
auf ihre Bonität legen. Wer ordentlich verdient zahlt sowieso ohne zu Mucken.

Grüße
Bernd

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