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News: Das Wunder aus Tübingen

ARD/ZDF - Gericht erklärt Zwangsvollstreckung als unwirksam

Michael Nickles / 132 Antworten / Flachansicht Nickles

Der Beitragsservice von ARD/ZDF/Deutschlandradio versucht anscheinend zunehmend auch mit Gewalt seine Zwangsbeiträge einzutreiben. Als finale Maßnahme gibt es die Zwangsvollstreckung. Das Landgericht Tübingen hat laut Bericht von Mmnews die Vollstreckung als unwirksam erklärt, der vollständige Urteilstext findet sich hier.

Mein Ordner mit der GEZ-Scheisse wird immer dicker. Erst gestern kam wieder ein Schreiben rein. (Foto: mn)

Die Vollstreckung scheitert ganz einfach an zahlreichen Verfahrensfehlern. Das fängt bereits damit an, dass die Gläubigerin und die Vollstreckungsbehörde in den Vollstreckungsersuchen nicht korrekt bezeichnet sind.

Auch fehle es an Siegel nebst Unterschrift. In Tübingen ging es wohl nur um eine konkrete Klage gegen die Zwangsvollstreckung, aber es ist davon auszugehen, dass die Urteilsbegründung auch für andere Klagen zutreffend ist.

Den GEZ-Gegnern liefert die Urteilsbegründung jetzt viel Stoff um auch generell gegen den Ablauf der Zwangseintreibung vorgehen zu können.

Michael Nickles meint:

Vielleicht schreiben die Geschichtsbücher irgendwann, dass der Grundstein für die deutsche "Revolution gegen die Totalverarschung" am 19. Mai 2014 in Tübingen gesetzt wurde. Es ist ein Urteil das Mut macht und das jeden motivieren sollte, unermüdlich Widerstand gegen die Zwangsgebühr zu leisten.

Wer meine Dokumentation der Vorgehensweise der Eintreiber mitverfolgt (aktueller Stand mit Chronologie hier) der weiß, wie lachhaft und unseriös dieser Laden ist. Es wird mit allen erdenklichen Tricks gearbeitet um mit Druck eine freiwillige Zahlung zu erreichen. Gerichtliche Klagen versuchen die Abzocker ganz offensichtlich zu vermeiden.

Warum wohl? Klar - bislang sind alle Klagen mit noch so absurden Urteilsbegründungen abgeschmettert worden. Aber die Klagen werden immer mehr. Und immer mehr Richter müssen sich mit ihrem Gewissen auseinandersetzen, ob sie es wagen, sich mit einem Urteil lächerlich zu machen.

In Tübingen wurde es Richtern jetzt wohl erstmals "zu heiß", eine Klage einfach abzuschmettern. Das ist ein sehr wichtiges Zeichen!

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dito! Systemcrasher
Olaf19 gorgi83 „Hallo, ich hab mich hier nun auch mal angemeldet um mal auch ...“
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Nun die Frage, wie kann denn auch eine nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung was einklagen bzw einfordern?

Die klagen nichts ein und fordern auch nichts. Das ist lediglich die Inkasso-Abteilung der ÖR Rundfunkanstalten.

Wenn ich nicht zahle, werde ich - nach meinem Verständnis - entweder vom NDR verklagt, weil der für mich als Hamburger zuständig ist, oder vom SWR, weil der beim Thema Rundfunkgebühren "federführend" ist für alle Anstalten.

Und selbst wenn ich mit dieser Einschätzung falsch liege: ist doch scheißegal. Das führt alles nur vom Thema weg.

Wir diskutieren hier ewig und drei Tage über irgendwelche Verfahrensfragen, Formfehler und anderen Verwaltungspenunzenkram. Das eigentliche Thema ist aber doch: wieso muss ich als erklärter Rundfunk-Abstinenzler / Nicht-Teilnehmer überhaupt Rundfunkgebühren zahlen?

Immerhin, jahrzehntelang habe ich das nicht gemusst. Das System hat funktioniert und das Programm war wohl kaum einen Deut schlechter als heute. Das ärgert mich, und nicht etwa, ob der Inkasso-Laden nun GEZ heißt oder Freiwillige Feuerwehr oder Gebühreneinzugsservicezentralenverwaltungswasserkopf.

Als der noch GEZ hieß, hat kein Mensch gefragt, wieso muss ich an die GEZ zahlen, die machen doch gar kein Fernsehprogramm. Nur weil sich der Laden umbenannt hat bzw. der Beitrag jetzt Gebühr heißt, wird da tonnenweise Wortgeschiss drum veranstaltet. Vielleicht bin ich etwas schwer von Begriff, aber den Sinn dahinter erkenne ich nicht.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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