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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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torsten40 Nachtrag zu: „GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht“
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Der Runkfunkbeitrag ist rechtens.

"Auch wer keinen Fernseher und kein Radio besitzt, muss weiterhin den neuen Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag in Leipzig in mehreren Urteilen entschieden."

http://www.welt.de/politik/deutschland/article153428015/Rundfunkbeitrag-ist-rechtens.html

Ehrlich, wer hat den was anderes erwartet?

Gruß

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