Es ist ein Vertrag (und zwar zu Lasten Dritter), also gegen das Gesetz.
Falsch. Es handelt sich nicht um einen Vertrag im zivilrechtlichen Sinne, sondern um einen Staatsvertrag, somit um ein Gesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag
Einzelheiten erspare ich mir, die sind hier und anderswo zur Genüge durchgekaut worden.
Unfug bleibt Unfug und wird durch ständiges Wiederkäuen nicht realistischer. Da die Voraussetzungen bereits in sich falsch sind, ist auch deine Schlussfolgerung, dass hier der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird, in sich nicht stimmig.
"Zur Genüge durchgekaut" wurde außerdem dein Vorschlag mit der Verschlüsselung. Du hast recht, technisch wäre das überhaupt kein Problem – rundfunkrechtlich ist das aber nicht erlaubt und damit bereits vom Tisch, bevor es sich lohnen würde, sich mit den Einzelheiten zu beschäftigen.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss per definitionem von jedermann unverschlüsselt und frei empfangbar sein.
CU
Olaf