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GEZ vorm Bundesverwaltungsgericht

torsten40 / 119 Antworten / Flachansicht Nickles
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Olaf19 Saguaro „Irrtum! Es ist ein Vertrag und zwar zu Lasten Dritter , also gegen das Gesetz. Einzelheiten erspare ich mir, die sind hier ...“
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Es ist ein Vertrag (und zwar zu Lasten Dritter), also gegen das Gesetz.

Falsch. Es handelt sich nicht um einen Vertrag im zivilrechtlichen Sinne, sondern um einen Staatsvertrag, somit um ein Gesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Staatsvertrag

Einzelheiten erspare ich mir, die sind hier und anderswo zur Genüge durchgekaut worden.

Unfug bleibt Unfug und wird durch ständiges Wiederkäuen nicht realistischer. Da die Voraussetzungen bereits in sich falsch sind, ist auch deine Schlussfolgerung, dass hier der Rechtsstaat mit Füßen getreten wird, in sich nicht stimmig.

"Zur Genüge durchgekaut" wurde außerdem dein Vorschlag mit  der Verschlüsselung. Du hast recht, technisch wäre das überhaupt kein Problem – rundfunkrechtlich ist das aber nicht erlaubt und damit bereits vom Tisch, bevor es sich lohnen würde, sich mit den Einzelheiten zu beschäftigen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss per definitionem von jedermann unverschlüsselt und frei empfangbar sein.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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