Da die Rundfunkgebühr von Jedem erhoben wird, ist sie eine Steuer.
Nein, zum (gefühlt) tausendsten Mal: Das ist formaljuristisch völlig korrekt als Beitrag bezeichnet.
Beiträge werden für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung erhoben, nämlich dafür, dass die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile zur Verfügung gestellt werden. Sie werden unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.
Dagegen werden Gebühren konkret für die Inanspruchnahme einer Leistung berechnet.
Steuern werden ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen erhoben, ohne dass Anspruch auf eine Gegenleistung besteht. Zudem sind Steuern grundsätzlich nicht zweckgebunden und landen alle im großen Topf namens Haushalt.
Dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist, wurde von diversen Verwaltungs- und Landesverfassungsgerichten schon x-Mal bestätigt.