Zitat: rundfunkrechtlich ist das aber nicht erlaubt und damit bereits vom Tisch, bevor es sich lohnen würde, sich mit den Einzelheiten zu beschäftigen.
Antwort: Dann muss das Recht eben angepasst werden, wenn dadurch infolge neuer technischer Möglichkeiten mehr Gerechtigkeit geschaffen werden kann. Das ist die Aufgabe eines Rechtsstaates, Verträge und Gesetze möglichst gerecht zu gestalten.
Schau dir doch nur einmal hier https://de.wikipedia.org/wiki/Rundfunkstaatsvertrag an, wie oft die Verträge geändert wurden, da könnte man in Zukunft mit etwas gutem Willen sicher etwas machen. So wie es jetzt läuft, geht es doch nur um Besitzstandswahrung/-vermehrung.