Da die Rundfunkgebühr von Jedem erhoben wird, ist sie eine Steuer
Nicht schon wieder.
Das ist ein Beitrag - nennt sich jedenfalls so, wurde also nicht als von der Inanspruchnahme einer Leistung abhängig deklariert.
Paul Kirchhof, Bundesverfassungsrichter a. D., hat das zurechtgebogen und in einem langen Text erklärt. Im Auftrag der Rundfunkanstalten.
Zweiter Fehler: Zuständig ist nicht "die Regierung" sondern die Länder (Regierungen) und dann über den der Staatsvertrag so weiter.
Also nix und wieder nix für den nächsten Wahlkampf. Meine Landesregierung ist nicht die CDU. Merkel schon gar nicht.
Was gegen die Steuerfinanzierung spricht, wurde auch hier von Olaf und anderen schon erläutert.
Und nicht jeder zahlt Rundfunk... - mawe2 hat die Varianten gut beschrieben.
Anne