...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
"Seit dem Moment, indem der Beklagte die Aufnahmen des Klägers in das komprimierte MP3-Format konvertiert hatte, und sie sich in seinem Shared-Ordner befanden, sind sie nicht mehr die autorisierten Kopien, die vom Kläger verbreitet werden."
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber
ich befürchte dass Golem den originalen Quelltext falsch bzw.
überinterpretiert hat.
Knack und Angelpunkt ist wohl aus rechtlicher Sicht das "und" in der
Anklageschrift.
Das die RIAA schon das konvertieren als Straftat ansieht,
geht nur aus dem Golem-Essay hervor; ein wirklich verwertbares
Statement von dem Verein selber konnte ich nicht entdecken.
Wertfreien Gruß,
SirHenry
Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber
ich befürchte dass Golem den originalen Quelltext falsch bzw.
überinterpretiert hat.
Knack und Angelpunkt ist wohl aus rechtlicher Sicht das "und" in der
Anklageschrift.
Das die RIAA schon das konvertieren als Straftat ansieht,
geht nur aus dem Golem-Essay hervor; ein wirklich verwertbares
Statement von dem Verein selber konnte ich nicht entdecken.
Wertfreien Gruß,
SirHenry