...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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worüber wunderst du dich, ist doch ein alter schuh. urheberrechtlich geschütztes material via p2p anzubieten ist illegal. dabei ist es doch völlig egal, in welchem format das material bereitgestellt wird, mp3 oder wav oder....ist doch latte.
und die auslegung von golem ist wirklich abenteuerlich, nichts deutet darauf hin, daß man das konvertieren per se verbieten will. ehrlich gesagt halte ich diese interpretation für ein armutszeugnis für golem...