...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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die initiative nennt sich also "recordingindustry versus people".
wenn ein journalist (se4lbst der eines minimini-käseblättchen, selbst einer schülerzeitung) aus DIESER quelle infos ohne überprüfung übernimmt, ist wirklich hopfen und malz verloren.
deshalb find ichs so oder so ganz, ganz arm von golem.