...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
möchte noch ergänzen:
natürlich gibt es auch aktuell entstandene aufnahmen, die frei verfügbar sind.
nebenbei: filesharing = illegal -> das hab ich lange nicht gelesen, hast du das wirklich nicht gewußt, outsidaz1 ? also das filesharing grundsätzlich völlig legal ist......(warum auch nicht ?)