...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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so, jetzt will ich auch mal eine halb-ot-frage stellen ;-)
ich höre abends gerne mal in irgendeinen internet-"radiosender" rein. gelegentlich hab ich den eindruck, daß man ab und zu dort auch auf copyrights sche**t und einfach komplette cds (sowohl alben als auch kopplungen) hochlädt.
frage:
wenn es für den hörer nicht ersichtlich ist, ob gegen copyroghts verstoßen wird......mache ich mich beim hören/mitschneiden strafbar ?