...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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> dabei ist es doch völlig egal, in welchem format das material bereitgestellt wird
Das meinte ich nicht. Mir ging es um die Idee, das Konvertieren in mp3 *komplett* zu verbieten. Aber du hast recht - diese Schlussfolgerung ergibt sich nicht zwingend aus der Formulierung der RIAA und geht in diesem Fall etwas weit.
CU
Olaf
Das meinte ich nicht. Mir ging es um die Idee, das Konvertieren in mp3 *komplett* zu verbieten. Aber du hast recht - diese Schlussfolgerung ergibt sich nicht zwingend aus der Formulierung der RIAA und geht in diesem Fall etwas weit.
CU
Olaf