...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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wenn Du eine leiche Verstopfung des Ohres hast und es dadurch zu einer Reflektion und somit einem Wiederhall kommt, ist das NARÜRLICH eine unerlaubte Verdopplung und somit Vervielfältigung der Musik.
Du hast wirklich extrem nachgelassen, wenn Dir dass nicht klar ist!!!
Ebenso ist das Hören von Musik in "hallenden" Räumen wegen des Wiederhalls verboten!