...zumindest wenn es nach den Vorstellungen der RIAA ginge: http://golem.de/0712/56515.html
Aber anhören darf man sie doch noch...? Oder ist schon das bloße Abspielen auf einem geeigeneten Gerät eine unerlaubte Vervielfältigung?
Ich kommentier das besser nicht weiter, sonst schwillt mir noch der Kamm.
FYI
Olaf
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Kürzlich habe ich bei 2001 in Hamburg die Gesamtaufnahme der Mahler-Sinfonien mit Eliahu Inbal günstig geschossen - sage und schreibe € 29,95! Die Aufnahmen sind Mitte der Neunziger entstanden und klingen sehr gut - allerdings muss ich sagen, dass ich hier keinen großen Sprung nach vorn im Vergleich mit der Georg-Solti-Einspielung aus den frühen(!) Siebzigern feststellen kann.
Schon die damalige Einspielung klang sehr plastisch und druckvoll, man hatte immer den Eindruck, mitten im Konzertsaal zu sitzen... so will es meine Erinnerung. Ich werde heute Abend mal einen direkten Hörvergleich anstellen. Am besten mit der 8. Sinfonie, denn da ist mit Orchester, großem Chor und Orgel das "schwerste Geschütz" aufgefahren.
Künstlerisch finde ich beide Aufnahmen ganz hervorragend, allerdings hatte ich bei Inbal bei ein oder zwei Sinfonie-Kopfsätzen den Eindruck, dass er das Tempo etwas verschleppt. Bei der 6. Sinfonie hat mich das ziemlich gestört.
CU
Olaf