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Gewährleistung bei ebay ausschließen - doch überflüssig!

Olaf19 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gestern habe ich in unserer Firma an einer Rechtsschulung teilgenommen. Am Rande der Veranstaltung war es möglich, den Dozenten private Rechtsfragen zu stellen, und so kamen wir auch auf das allseits beliebte Thema ebay und auf die - zumeist reichlich unbeholfen formulierten ("nach neuem EU-Recht bin ich gesetzlich verpflichtet, die Garantie auszuschließen") - Gewährleistungsausschlüsse bei vielen Privatauktionen.

Zu meiner Überraschung stimmten die drei anwesenden Juristen in der Auffassung überein, dass ein solcher Ausschluss für private Verkäufer rechtlich zwar möglich, in aller Regel aber völlig unnötig ist.

Es ist schon richtig: Wenn man darauf verzichtet, ist man ein halbes Jahr lang zur Gewährleistung verpflichtet. Dies bezieht sich aber nur auf Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen haben. Und diesen Sachverhalt müsste der Käufer nachweisen, was nach einigen Monaten schwierig werden dürfte. Eine Beweislastumkehr gibt es bei Geschäften unter Privatpersonen nicht.

Zu mir sagte einer der Anwälte fast wörtlich: "Wenn Sie ein Gerät gebraucht verkaufen und es ist technisch völlig in Ordnung, dann brauchen Sie diesen Gewährleistungsausschluss nicht. Wenn das Gerät erst nach ein paar Monaten kaputt geht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie - es sei denn, er könnte beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat."

Mir war das bis dato nicht klar. Und so, wie die Diskussionen zu diesem Thema hier immer verlaufen, scheint es anderen auch so zu gehen; deswegen dieser Thread.

Ich jedenfalls werde in Zukunft auf diese Verklausulierereien verzichten. Zwar hat man sich im Laufe der Jahre - seit 2002 - inzwischen an diesen Schmonsens gewöhnt, aber IMHO macht es auf potenzielle Kaufinteressenten einen besseren Eindruck wenn man das nicht macht. Es sieht eben immer so aus, als wollte man dem Käufer ein defektes Gerät unterjubeln, auch wenn dem gar nicht so ist.

Besser noch: Ich werde sogar in Zukunft explizit auf das halbe Jahr Gewährleistung hinweisen! Allerdings auch darauf, dass der Käufer mich nicht in Anspruch nehmen kann, wenn das Gerät erst nach dem Kauf kaputt geht.

CU
Olaf

P.S. Dies hat natürlich nichts mit dem Thema "Nepp" im wörtlichen Sinne zu tun. Da wir auf diesem Diskussionsboard aber regelmäßig Rechtsfragen rund um den Verbraucherschutz diskutieren, passt es am besten hier.

Nun ja Olaf. peterson
Dann hat er Pech gehabt! Olaf19
überflüssig! - EXAKT! Pumbo
Ach nee!, @ronald Pumbo
Olaf19 Anonym „Gewährleistung bei ebay ausschließen - nicht überflüssig!“
Optionen

Hi Ronald,

sehr schöner Beitrag von dir, gefällt mir... wir sind zwar nach wie vor nicht ganz einer Meinung, aber in diesem Punkt sind wir glaube ich alle bei dir:

Da es aber bekannterweise prozentual immer böswillige, skrupellose Käufer
und Verkäufer gibt, so hat sich das ungläubige, skeptische, absichernde
Handeln bei uns in den Köpfen fest gesetzt. Vertrauen hat keiner mehr.

Absolut richtig. Hinzu kommt noch, dass der Gesetzgeber die Rechtslage fröhlich weiter kompliziert, indem er immer verzwicktere Vorschriften erlässt, insbesondere immer weiter reichende Hinweis- und Kennzeichnungspflichten. Zu diesem Thema habe ich kürzlich eine Art Glosse geschrieben: http://www.nickles.de/thread_cache/538470092.html

...chinesiche Superakkus werden verkauft, rein optisch bereits abgelutschte
Notebooks als neuwertig, Winterreifen mit "hervoragenden" Profil bei 2,5mm.

Auch das wird sicher keiner bestreiten, nur - das hat nichts mehr mit Gewährleistung bzw. deren Ausschluss zu tun. Eine Ware muss der Beschreibung entsprechen. Wenn der VK absichtlich schlechtere Ware schickt, dann ist das mindestens arglistige Täuschung (Zivilrecht), wenn nicht Betrug (Strafrecht). Dafür braucht man gar keine Gewährleistung.

Meine Idee war, beim Verkauf eines Gerätes auf die 6 Monate Gewährleistung hinzuweisen, gleichzeitig aber auch deutlich zu machen, dass sich diese auf Sachmängel besteht, die von Anfang an bestanden haben und nicht etwa auf Komponenten, die zufällig in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf ihr Leben aushauchen. Das Ganze müsste man natürlich entsprechend griffig formulieren, sonst wirkt es eher abstoßend.

Ich kann's ja mal ausprobieren und euch in Kenntnis setzen, was dabei rausgekommen ist. Allerdings sind für das alte Jahr keine Verkäufe mehr geplant, läuft alles gut, muss nichts Neues ran.

THX
Olaf

Finanzkrise und HiFi Olaf19
Privatleute im Handel Olaf19