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Gewährleistung bei ebay ausschließen - doch überflüssig!

Olaf19 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gestern habe ich in unserer Firma an einer Rechtsschulung teilgenommen. Am Rande der Veranstaltung war es möglich, den Dozenten private Rechtsfragen zu stellen, und so kamen wir auch auf das allseits beliebte Thema ebay und auf die - zumeist reichlich unbeholfen formulierten ("nach neuem EU-Recht bin ich gesetzlich verpflichtet, die Garantie auszuschließen") - Gewährleistungsausschlüsse bei vielen Privatauktionen.

Zu meiner Überraschung stimmten die drei anwesenden Juristen in der Auffassung überein, dass ein solcher Ausschluss für private Verkäufer rechtlich zwar möglich, in aller Regel aber völlig unnötig ist.

Es ist schon richtig: Wenn man darauf verzichtet, ist man ein halbes Jahr lang zur Gewährleistung verpflichtet. Dies bezieht sich aber nur auf Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen haben. Und diesen Sachverhalt müsste der Käufer nachweisen, was nach einigen Monaten schwierig werden dürfte. Eine Beweislastumkehr gibt es bei Geschäften unter Privatpersonen nicht.

Zu mir sagte einer der Anwälte fast wörtlich: "Wenn Sie ein Gerät gebraucht verkaufen und es ist technisch völlig in Ordnung, dann brauchen Sie diesen Gewährleistungsausschluss nicht. Wenn das Gerät erst nach ein paar Monaten kaputt geht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie - es sei denn, er könnte beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat."

Mir war das bis dato nicht klar. Und so, wie die Diskussionen zu diesem Thema hier immer verlaufen, scheint es anderen auch so zu gehen; deswegen dieser Thread.

Ich jedenfalls werde in Zukunft auf diese Verklausulierereien verzichten. Zwar hat man sich im Laufe der Jahre - seit 2002 - inzwischen an diesen Schmonsens gewöhnt, aber IMHO macht es auf potenzielle Kaufinteressenten einen besseren Eindruck wenn man das nicht macht. Es sieht eben immer so aus, als wollte man dem Käufer ein defektes Gerät unterjubeln, auch wenn dem gar nicht so ist.

Besser noch: Ich werde sogar in Zukunft explizit auf das halbe Jahr Gewährleistung hinweisen! Allerdings auch darauf, dass der Käufer mich nicht in Anspruch nehmen kann, wenn das Gerät erst nach dem Kauf kaputt geht.

CU
Olaf

P.S. Dies hat natürlich nichts mit dem Thema "Nepp" im wörtlichen Sinne zu tun. Da wir auf diesem Diskussionsboard aber regelmäßig Rechtsfragen rund um den Verbraucherschutz diskutieren, passt es am besten hier.

Nun ja Olaf. peterson
Dann hat er Pech gehabt! Olaf19
überflüssig! - EXAKT! Pumbo
Ach nee!, @ronald Pumbo
Zum guten Schluss Olaf19
Olaf19 Anonym „Hi Olaf, danke für die Blumen . Für mich eher selten bei Nickles. Sicherlich...“
Optionen
Die Finanzkrise hat auch ein wenig Gutes, nämlich das die Leute mal wieder
über Ihr hart verdientes Geld nachdenken und langlebigere Ware kaufen.

So habe ich das noch gar nicht gesehen. Ist aber ein sehr sympathischer Gedankengang.

Als Sammler beobachte ich seit Jahren HiFi-Zeug.
Derzeit erzielen die über 25 Jahre alten Geräte richtig Höchtpreise.

Das ist beinahe sogar logisch. Ich bin einmal so kühn und behaupte: Die Wahrscheinlichkeit, dass die noch weitere 25 Jahre halten, ist mindestens so groß wie die, dass neue Geräte die nächsten 5 Jahre überstehen :-o

Mein Denon-CD656 hat nach knapp 4 Jahren angefangen herumzuzicken. Er mochte plötzlich alle möglichen CDs nicht mehr, hat endlos gerödelt und keine Titel angezeigt. Bizarrerweise passierte das fast nur mit gekauften CDs - mit gebrannten hatte er weniger Probleme...!

Mein Onkyo DX-7333 ist jetzt auch über 3 Jahre alt - warten wir ab, ob er länger durchhält. Bis jetzt habe ich einen sehr guten Eindruck von dem Gerät. Nun, das hatte ich beim Denon auch...

BTW... Geräte mit eingebautem Akku kaufe ich aus Prinzip nicht. Mein Edirol by Roland R-09HR, MP3-Player und vor allem Recorder, lässt sich mit ganz ordinären Mignon-Akkus betreiben. Die lade ich mit meinem uralten Varta-Steckerladegerät - ich weiß, es gibt bessere Teile. Aber wegen eines defekten Akkus das ganze Gerät einschicken - no way!

Für mich wäre Deine 6-monatige Gewährleistung auf Sachmängel schlicht eine Lüge.

Ich weiß was du meinst... nur bei Privatverkäufen greift das juristisch nicht, weil hier der Käufer beweisen müsste, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat.

CU
Olaf
Privatleute im Handel Olaf19