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Gewährleistung bei ebay ausschließen - doch überflüssig!

Olaf19 / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo zusammen!

Gestern habe ich in unserer Firma an einer Rechtsschulung teilgenommen. Am Rande der Veranstaltung war es möglich, den Dozenten private Rechtsfragen zu stellen, und so kamen wir auch auf das allseits beliebte Thema ebay und auf die - zumeist reichlich unbeholfen formulierten ("nach neuem EU-Recht bin ich gesetzlich verpflichtet, die Garantie auszuschließen") - Gewährleistungsausschlüsse bei vielen Privatauktionen.

Zu meiner Überraschung stimmten die drei anwesenden Juristen in der Auffassung überein, dass ein solcher Ausschluss für private Verkäufer rechtlich zwar möglich, in aller Regel aber völlig unnötig ist.

Es ist schon richtig: Wenn man darauf verzichtet, ist man ein halbes Jahr lang zur Gewährleistung verpflichtet. Dies bezieht sich aber nur auf Sachmängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorgelegen haben. Und diesen Sachverhalt müsste der Käufer nachweisen, was nach einigen Monaten schwierig werden dürfte. Eine Beweislastumkehr gibt es bei Geschäften unter Privatpersonen nicht.

Zu mir sagte einer der Anwälte fast wörtlich: "Wenn Sie ein Gerät gebraucht verkaufen und es ist technisch völlig in Ordnung, dann brauchen Sie diesen Gewährleistungsausschluss nicht. Wenn das Gerät erst nach ein paar Monaten kaputt geht, hat der Käufer keine Ansprüche gegen Sie - es sei denn, er könnte beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorgelegen hat."

Mir war das bis dato nicht klar. Und so, wie die Diskussionen zu diesem Thema hier immer verlaufen, scheint es anderen auch so zu gehen; deswegen dieser Thread.

Ich jedenfalls werde in Zukunft auf diese Verklausulierereien verzichten. Zwar hat man sich im Laufe der Jahre - seit 2002 - inzwischen an diesen Schmonsens gewöhnt, aber IMHO macht es auf potenzielle Kaufinteressenten einen besseren Eindruck wenn man das nicht macht. Es sieht eben immer so aus, als wollte man dem Käufer ein defektes Gerät unterjubeln, auch wenn dem gar nicht so ist.

Besser noch: Ich werde sogar in Zukunft explizit auf das halbe Jahr Gewährleistung hinweisen! Allerdings auch darauf, dass der Käufer mich nicht in Anspruch nehmen kann, wenn das Gerät erst nach dem Kauf kaputt geht.

CU
Olaf

P.S. Dies hat natürlich nichts mit dem Thema "Nepp" im wörtlichen Sinne zu tun. Da wir auf diesem Diskussionsboard aber regelmäßig Rechtsfragen rund um den Verbraucherschutz diskutieren, passt es am besten hier.

Nun ja Olaf. peterson
Dann hat er Pech gehabt! Olaf19
überflüssig! - EXAKT! Pumbo
Ach nee!, @ronald Pumbo
Zum guten Schluss Olaf19
Finanzkrise und HiFi Olaf19
Olaf19 dff „Zitat: Diese Variante wurde ebenfalls kritisiert. Hallo Olaf, mir scheint ich...“
Optionen
Sollte ich tatsächlich eine einwandfreie, rechtssichere Formulierung für Geschäfte zwischen natürlichen Personen finden, die auch [...] vor dem EU-Rechtsausschuß Bestand haben, dann werde ich dich natürlich sofort in Kenntnis setzen.

Grüß dich Buddy,

bei Geschäften unter Privatleuten kommt es darauf noch gar nicht einmal so sehr an. Es wird nicht erwartet, dass wir so gut wie Kaufleute oder gar Juristen informiert sind - selbst so krude Formulierungen wie "Nach neuem EU-Recht bin ich verpflichtet, die Garantie auszuschließen" sollten vor Gericht durchrutschen - im Zweifelsfall unterstellt man dem Privatmann, er habe es nicht besser gewusst, es sei aber klar, was er gemeint habe.

Mir ging es mehr um die Inhalte als um die genaue Formulierung. Nach wie vor tendiere ich mehr dazu, die Gewährleistung nicht auszuschließen, eben weil es eigentlich nicht nötig ist - aber bis es so weit ist, bis ich das wieder brauche, habe ich noch Zeit genug, mir das zu überlegen :-)

Ich finde es auf jeden Fall gut, das sich Menschen auch über solche Dinge noch Gedanken machen und sich austauschen.

Dito... das war das eigentliche Anliegen dieses Threads.

Insgesamt betrachtet bin ich etwas überrascht über den Diskussionsverlauf. Ich hatte eigentlich erwartet, dass wenigstens ein oder zwei Leute sagen würden, "hey, guter Tipp, dann schließe ich die GWL in Zukunft auch nicht mehr aus". Es scheint aber die Meinung vorzuherrschen, dass es besser ist, es so zu machen wie alle anderen um nicht aufzufallen - was möglicherweise auch klüger ist.

Jedenfalls danke an alle fürs Mitdenken und -posten!

THX
Olaf