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Zahlbar innerhalb von 3 Tagen - dürfen die das?

trilliput / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.

Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.

Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.

Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?

Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.

Max Payne trilliput „Zahlbar innerhalb von 3 Tagen - dürfen die das?“
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Wenn die Zahlungsfrist nicht nach dem Kalender bestimmt ist (das ist bei "innerhalb von 3 Tagen" sicher der Fall), kommst Du als Endverbraucher sowieso erst nach Zugang einer Zahlungserinnerung ("Mahnung") oder eben spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung automatisch in Zahlungsverzug.

Ansonsten ist die Angabe der Zahlungsfrist schon in Ordnung - ich habe auch schon Rechnungen gesehen, wo "sofort nach Erhalt der Rechnung" draufsteht.
Nach dem Gesetz haben die Leistungen "Zug um Zug" zu erfolgen. D.h., unverzüglich (vgl. § 121 (1) BGB). Da sind 3 Tage durchaus eine angemessene Frist.

Skonto Olaf19
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