Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.
Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.
Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.
Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?
Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.
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Diesen Urteils war ich mir nicht bewusst. Allerdings sieht es der BGH nicht komplett anders, er schränkt nur ein, dass auf den eintretenden Zahlungsverzug nach Ablauf der Zahlungsfrist hingewiesen werden muss ("...ohne die erforderliche Belehrung des Verbrauchers") und eine högliche Bitte ("Bitte zahlen Sie den angegebenen Rechnungsbetrag...") hier nicht ausreicht. Aber gut zu wissen.