Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.
Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.
Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.
Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?
Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Eine Zahlungsfrist von 3 Tagen (Kalender- oder Werktage?) ist schon sehr knapp bemessen. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es eine Entscheidung des BGH gibt die eine angemessene Zahlungsfrist auf 10 Kalendertage festsetzt. Mal sehen ob ich dazu noch einen Link finde.