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Zahlbar innerhalb von 3 Tagen - dürfen die das?

trilliput / 41 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo, habe neulich die Dienste einer Spezialspedition in Anspruch nehmen dürfen.

Etwa eine Woche später kam auch die Rechnung, mit Überweisungsvordruck etc., soweit ok.

Aber die angegebene Zahlungsfrist beträgt drei Tage.

Es mag ja sein, dass die Kundschaft der Firma vielleicht etwas zahlungsfaul ist, aber dürfen sie deshalb so kurze Fristen setzen?

Manch eine Bank reizt ja schon die drei Bearbeitungstage bei der Überweisung aus, da dürfte es trotz Onlinebanking knapp werden.

Skonto Olaf19
PS: Back on Topic xafford
out-freyn xafford „Diesen Urteils war ich mir nicht bewusst. Allerdings sieht es der BGH nicht...“
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Hi Xafford,

ich bezog mich auf den Satz Du bist also nach dem angegebenen Zeitraum ab Zustellung der Rechnung in Verzug, nicht erst nach 30 Tagen..
War zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die Zahlungsfrist dem Schuldner bereits bekannt (oder hätte er sie bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt kennen müssen), ist diese Zahlungsfrist natürlich auch auf der Rechnung bindend.

Tatsächlich ist es aber so, dass man häufig Rechnungen bekommt, ohne vor Vertragsschluss explizit über die Zahlungsbedingungen informiert worden zu sein. Das passiert mir z.B. regelmäßig, wenn ich Arztrechnungen bekomme. Allerdings habe ich bisher noch nie eine Mahnung erhalten, wenn ich der Bitte, innerhalb von 8 Tagen zu bezahlen, nicht nachgekommen bin, sondern - bei größeren Rechnungsbeträgen - zuerst die Erstattung der Krankenkasse abgewartet und dann irgendwann innerhalb der 30-Tage-Frist überwiesen habe.