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Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?

Oliver1967 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.

Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.

Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.

Eben kam die Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."

Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.

Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?

Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...

Gruß,
Oliver


SCanisius Oliver1967 „Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?“
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Moin Oliver,

ist zwar überhaupt kein guter Service, aber leider haben sie wohl recht. Die Gewährleistung von 24 Monaten erstreckt sich in der Tat auf Fehler oder Defekte die bereits bei Kauf bestanden haben (aber z.B. erst später zum Defekt des Gerätes führen). Der Gesetzgeber geht in den ersten 6 Monaten davon aus dass ein Defekt durch einen bereits beim Kauf bestehenden Fehler verursacht wurde, d.h. in dieser Zeit muss der Verkäufer/Hersteller beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an bestanden hat. Nach 6 Monaten tritt die sog. Beweislastumkehr ein, d.h. Du musst nachweisen, dass der Fehler der zum Defekt geführt hat, bereits beim Kauf bestand. Das ist aber leider etwas, was meist nicht geht (im Nachhinein).

Wirklich gute und seröse Unternehmen bieten einem eine "Garantie" von 2 Jahren an (nicht zu verwechseln mit Gewährleistung). Diese Garantie ist überhaupt nirgendwo vorgeschrieben, sondern lediglich eine Kulanz des Herstellers, weil dieser davon überzeugt ist dass die Qualität seiner Waren so gut ist, dass sie problemlos 2 Jahre halten.

Wenn Dein Hersteller das nicht angeboten hat und jetzt das Gerät defekt ist, haben sie also recht mit ihrer "Belehrung". Allerdings würde ich es mir nicht verkneifen denen zu schreiben dass das kein guter Kundenservice ist und Du sicherlich diese Firma niemals weiterempfehlen würdest. Vielleicht bewegt sich was.

Gruss

SCanisius

Meine Antwort dazu peterson