Hallo Leute,
Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.
Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.
Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.
Eben kam die Antwort:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."
Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.
Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?
Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...
Gruß,
Oliver
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
da aber die Herstellergarantie nachweislich existiert, muss entweder der Händler oder zu guter Letzt der Hersteller die Reparatur übernehmen
Der Händler muss gar nix. Wenn die Ware regulär verkauft ist, darf der Händler nach 6 Monaten den Mittelfinger erheben.
Garantie ist die Sache zwischen dem Hersteller und dem Endkunden.
Natürlich kann der Händler die Ware zusammen nmit den Gewährleistungsfällen einschicken, allerdings wollen die Billigstshops auch diese Arbeit gerne sparen. Es ist nicht unüblich, dass der Händler auch nach 6 Monaten die Ware in Garantiefällen einschickt, dafür dann aber eine Bearbeitungsgebühr kassiert, 15 Euro etwa.
Der Händler muss gar nix. Wenn die Ware regulär verkauft ist, darf der Händler nach 6 Monaten den Mittelfinger erheben.
Garantie ist die Sache zwischen dem Hersteller und dem Endkunden.
Natürlich kann der Händler die Ware zusammen nmit den Gewährleistungsfällen einschicken, allerdings wollen die Billigstshops auch diese Arbeit gerne sparen. Es ist nicht unüblich, dass der Händler auch nach 6 Monaten die Ware in Garantiefällen einschickt, dafür dann aber eine Bearbeitungsgebühr kassiert, 15 Euro etwa.