Hallo Leute,
Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.
Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.
Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.
Eben kam die Antwort:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."
Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.
Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?
Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...
Gruß,
Oliver
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi,
auf Kulanz oder kostenpflichtige Reparatur musst du dich doch nicht einlassen, da die Herstellergarantie greift, insofern kann auch der Händler diese Garantie beim Hersteller geltend machen, d.h. entweder zur Reparatur einschicken bzw. sich vom Hersteller eine Aufwandsentschädigung zahlen lassen, das war früher ohne Probleme usus. Mittlerweile sinken die Margen allerdings ins uferlose, so dass Billiganbieter wie Händler sich gerne quer stellen und auf die Beweisumkehr pochen, was völlig korrekt ist, da aber die Herstellergarantie nachweislich existiert, muss entweder der Händler oder zu guter Letzt der Hersteller die Reparatur übernehmen.
Wenn alle Stricke reissen muss du das Problem allerdings leider vor Gericht ausfechten, deine Chancen stehen aber relativ gut und dann muss der Beklagte auch deine Anwaltskosten tragen, falls du keinen Rechtsschutz besitzt.
Noch ein Wort zur oben erwähnten "Gewährleistungsverarsche": Ein Gerät läuft z.B. 10 Monate und geht dann kaputt, das kann passieren, sollte natürlich nicht und tut es meist auch nicht. Wie lange sollte nach allgemeiner Meinung ein Hersteller/Händler denn kostenlos Geräte nachliefern bzw. reparieren und wie lange würde er dann vermutlich noch überleben? Verbraucherschutz ist sicherlich richtig und wichtig hat aber irgendwo auch seine Grenzen.