Hallo Leute,
Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.
Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.
Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.
Eben kam die Antwort:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."
Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.
Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?
Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...
Gruß,
Oliver
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi Oliver,
wenn das wirklich stimmt was Wortmann sagt, dann liegt wirklich der Verdacht eines Betrugs nahe. Ich würde das Gerät sowie den Aufkleber mit Seriennummer usw. fotografieren und mich dann sehr wohl an den Händler wenden. Mache sie darauf aufmerksam dass der Verdacht auf eine Straftat besteht (Betrug) und Du entsprechend dem Kaufvertrag ein Neugerät haben willst. Dies sollen sie Dir zusenden, anschließend bist Du gern bereit den defekten Gebrauchtmonitor an sie zurückzusenden (natürlich auf deren Kosten) und auch bereit den bis jetzt entstandenen Schaden (Ausfallzeit, Telefongebühren) nicht geltend zu machen. Ich denke nicht dass das "verloren" geht, denn bei Paketen kannst Du nachverfolgen ob diese angekommen sind. Für Beweiszwecke hast Du die Aussage von Wortmann sowie die Fotos von Gerät und Seriennummer (kannst Du ggfs. gleich mit einbauen in Dein Anschreiben). Sollten sie sich weigern kündigst Du an eine Strafanzeige zu stellen. Ich glaube nicht dass sie das riskieren.
Gruss
SCanisius