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Monitor hinüber - keine Garantie nach 10 Monaten?

Oliver1967 / 67 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Leute,

Vor ein paar Tagen hat sich mein zehn Monate alter Wortmann-Monitor verabschiedet.
Erst ertönte im laufenden Betrieb ein unschönes hohes Sirren und das Bild wurde immer dunkler und grauer. Eine Weile später, nach erneutem Einschalten wurde der Bildschirm dann ganz schwarz und blieb so. Eindeutig ein Hardware-Defekt.

Da das Teil aber erst zehn Monate alt war, machte ich mir noch keine Gedanken. Ich war nur genervt, daß ich das Teil einpacken und zur Post schleppen musste.

Vorhin schrieb ich dann eine Mail an der Shop ("PC-Store.net" in Halle/Saale) in der ich fragte, wo ich das Teil hinschicken soll.

Eben kam die Antwort:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kaufzeitpunkt des Produktes
älter als 6 Monate zurück liegt, somit ist eine kostenlose Reparatur nicht
möglich, wir können Ihnen lediglich die kostenpflichtige Reparatur anbieten."

Es folgte noch eine Belehrung über die Schuldrechtsreform von 2002, nach der die 24monatige Gewährleistung angeblich nur für Schäden gilt, die bereits von Anfang an bestanden haben.

Jetzt meine Frage an Euch: Wer hat sich mal mit der Gewährleistungs-/Garantie-Geschichte beschäftigt und kann mir sagen, ob die Recht haben?

Ich kann das kaum glauben, daß die Arschkarte bei mir liegenbleibt, nachdem der Monitor nur zehn Monate gelaufen ist...

Gruß,
Oliver


Meine Antwort dazu peterson
Olaf19 Markus Klümper „Ich sehe das ganze aus mehreren Blickwinkeln: 1. Der Händler ist grundsätzlich...“
Optionen

Hi Markus, ich kann dir in allen Punkten folgen - nur eine Sache:

Meiner Ansicht nach sollte Verbrauchern zumindest eine gewisse Zeit Anspruch auf volle Funktion gewährt werden. Aber das traut sich der Gesetzgeber leider nicht.

M.E. tut der Gesetzgeber genau das, nämlich mit der uneingeschränkten Gewährleistung in den ersten 6 Monaten. Wenn ein technisches Gerät tatsächlich ab Werk eine Macke hat, dann sollte dies innerhalb eines halben Jahres schon auffallen.

Fällt es danach erst auf, hat der Kunde in der Tat schlechte Karten - wer beauftragt schon für 700 Tacken einen Gutachter zur Erbringung der Beweislast, wenn es um ein Gerät zu € 300 geht...

CU
Olaf