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Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

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Maybe peterson „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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Analoge Aufnahmen (Video- und Kassettenrekorder) sind nicht das Problem, bei rein privater Nutzung, also nicht öffentlich, oder kommerziell. Ansonsten sind evtl. GEMA-Gebühren fällig.

Digitale Quellen sind oft mit einem Kopierschutz versehen. Die Umgehung dieses Kopierschutzes ist illegal.Es gab damals auch schon Videokassetten mit Kopierschutz, auch da war die Kopie nicht legal.

Wenn Du Dir ein Video aus den öffentlichen Portalen für Dich privat runterlädst, wird Dich dafür keiner anklagen.

Da Recht an diesen Beiträgen liegen immer bei den Sendern, die es ausgestrahlt haben. Bei privaten Videos liegen die Rechte beim Author.

Das ist aber nur sehr allgemein gehalten, denn Urheberschutz ist ein recht komplexes Thema, über das man sich schon sehr viele Jahre streitet.

Man kann also nur sagen, wenn keinen Kopierschutz umgehst, fremde Dateien nicht als Dein Eigentum oder Geistesgut bezeichnest, keinen Gewinn damit erwirtschaften willst und es nicht öffentlich vorführen willst, wird Dich keiner anklagen.

Vielleicht hilft Dir das hier ein wenig weiter:
http://www.focus.de/digital/internet/neues-urheberrecht_aid_230086.html

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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