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Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

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Nick3110 peterson „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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zu dem Thema kann ich dir eine Aussage von einem Anwalt mitteilen:

Das Runterladen ist nicht das Problem und auch nicht kriminell, daß Problem
bei den Tauschörsen ist aber, wenn du dir was Runterlädst gibst du ja zugleich
frei das es auch als UPLOAD läuft. Genau dann! wenn dann einer dieses oder
jenes bei DIR runterlädt ab diesem Moment ist es strafrechtlich und kann
verfolgt werden.
Sollte dir dasmal passieren kontaktiere auf jeden Fall einen Anwalt weil die Summen die da eingefordert werden zu 90% überhöht sind und keiner Grundlage standhalten.
Also am besten KEINE Tauschbörse verwenden nur direkte Downloads verwenden :-)

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