1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.
2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.
3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.
Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.
Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:
http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#
Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.
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Hi mawe, zu deiner letzten Frage ein klares "Ja".
Das Filesharing als solches ist ja nur eine Technik und hat für sich genommen mit Urheberrechten noch gar nichts zu tun. Selbstverständlich kannst du z.B. deine eigenen Fotos, Texte, Videos oder Musik auf diese Weise mit anderen Menschen teilen. Ich glaube, das passiert gar nicht einmal so selten; z.B. werden auch Linux-Distris gerne über Torrents verteilt, weil es die Serverkapazitäten des Anbieters schont.
Du kannst sogar nicht-eigene Musik dort einstellen, sofern der Komponist mindestens 70 Jahre tot und die Aufnahme älter als 50 Jahre ist. Dann nämlich ist nicht nur das Urheber-, sondern auch das Leistungsschutzrecht abgelaufen. Also: Sämtliche Beethoven-Sinfonien mit Erich Kleiber - kein Problem! Beethoven mit Carlos-Kleiber (Sohn von Erich) - problematisch, die Aufnahmen datieren sehr wahrscheinlich nach 1960.
Sämtliche Sibelius-Sinfonien: Immer problematisch, denn der gute Mann ist erst 1957 gestorben. Uralte Aufnahmen
Der Knackpunkt beim Filesharing ist, dass es in der Praxis(!) zu 95% dazu genutzt wird, Raubkopien zu verbreiten. Die Zahl ist nicht gesichert, das ist nur eine wilde Schätzung von mir, erklärt aber den zweifelhaften Ruf des Filesharings - obwohl es für sich genommen, wie oben dargelegt, nur eine Technik ist.
CU
Olaf