1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.
2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.
3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.
Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.
Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:
http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#
Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.
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Ich sagte ja, youtube bewegt sich da in einer rechtlichen Grauzone. Dennoch liegen die Urheberrechte der Videos nicht bei youtube, sondern bei Firmen, oder Privatpersonen.
Wenn also eine Privatperson mal wieder ein Video von mtv mitgeschnitten hat und ea auf youtube hochlädt... hm, was ist es dann? Der Ursprung des Videos ist urhebergeschützt und daran ändert sich auch nichts, egal, wie und wo man das speichert. Es geht also immer um den ursprünglichen Schutz der Daten, nicht über die Bezugsquelle.
ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle der von youtube. Für dich würde es erst ein problem, wenn man dir unterstellen kann das du wußtest das es illegal ist. Und da youtube, viel musik anbieten kann/darf und auch sehr schnell und nachvollziehbar auf verstöße reagiert(ich nenn jetzt mal diese Video ist in Deutschland nicht verfügbar als beispiel), wirst du wohl deshalb nicht belangt sofern du dich nicht verplapperst ;)
Wenn also eine Privatperson mal wieder ein Video von mtv mitgeschnitten hat und ea auf youtube hochlädt... hm, was ist es dann? Der Ursprung des Videos ist urhebergeschützt und daran ändert sich auch nichts, egal, wie und wo man das speichert. Es geht also immer um den ursprünglichen Schutz der Daten, nicht über die Bezugsquelle.
ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle der von youtube. Für dich würde es erst ein problem, wenn man dir unterstellen kann das du wußtest das es illegal ist. Und da youtube, viel musik anbieten kann/darf und auch sehr schnell und nachvollziehbar auf verstöße reagiert(ich nenn jetzt mal diese Video ist in Deutschland nicht verfügbar als beispiel), wirst du wohl deshalb nicht belangt sofern du dich nicht verplapperst ;)