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Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

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Olaf19 peterson „Von Youtube bekomme ich auch nichts. Aber ich habe heute schon im Internet...“
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YouTube kann gar nicht down sein, die Videos habe ich mir ja angeschaut, während bzw. kurz bevor ich versucht habe, sie mit 2video herunterzuladen. Das muss ein prinzipieller Fehler bei 2video sein.

Google hat keine eigenen Videos, das sind immer nur Referenzen auf YouTube und andere. Mit einem Video von MyVideo hat es nun geklappt.

Ist bloß schade, die interessantesten und meisten Sachen findet man immer noch bei YouTube. Wenn ausgerechnet das nicht funktioniert, ist 2video nicht viel wert.

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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